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AGB

AGB für die LeTaS GmbH – Gebrauchtwarenhandel für Waren aller Art
Präambel
Die in der LeTaS GmbH ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren sind ausschließlich Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden. Es werden keine weitergehende Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.
I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen der LeTaS GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräte.
(2) Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen der LeTaS GmbH und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der LeTaS GmbH und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
II. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
(1) Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren.
(2) Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von der LeTaS GmbH keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.
(3) Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufvertrages an.
(4) Die Waren werden von der LeTaS GmbH nicht ausgeliefert. Der Käufer hat selbst für deren Abtransport zu sorgen. Bei entsprechender Beauftragung, kann die LeTaS GmbH kostenpflichtig einen Versand organisieren. Hierzu erhält der Käufer einen Kostenvoranschlag, welchen er zustimmen und beauftragen muss.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
(2) Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in Bar oder per Lastschrift (Kartenzahlung) zu zahlen. Bei gewerblichen Käufern, ist die Rechnung sofort nach Erhalt fällig. Bis zum vollständigen Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers, bleibt die Kaufsache ausschließliches Eigentum des Verkäufers.
(3) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der LeTaS GmbH (Eigentumsvorbehalt).
(4) Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit der Reservierung für 2 Werktage eingeräumt.
IV. Reservierung/Nichtabholen der Ware
(1) Ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht, diese kann insbesondere aus Platz- oder Logistikgründen abgelehnt werden. Wurde die Ware vor Ort oder online für 2 Werktage reserviert, erlischt die Reservierung mit dem Ende des 2. Werktages automatisch. Reservierungen sind stets unverbindlich; ein Weiterverkauf an Dritte bleibt somit auch während einer Reservierung ausdrücklich vorbehalten. Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder übereignet oder wird die Ware beschädigt, so erwachsen der Kundin bzw. dem Kunden keine Ansprüche.
V. Gewährleistung/Haftung
(1) Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
(2) Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren unmöglich.
(3) Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber der LeTaS GmbH geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
(4) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen.
(5) Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Gebrauchsentschädigung bei der LeTaS GmbH zurück zu geben. Die Anlieferung hat der Käufer auf eigene Kosten vorzunehmen.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Kaufsache. Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.
(7) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(8) Die LeTaS GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(9) Eine weitergehende Haftung der LeTaS GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der LeTaS GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Verbraucherschlichtung
(1) Die LeTaS GmbH ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.
VII. Schlussbestimmung
Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.